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Abschiebungen verhindern!

Dringend! Verhindert die Abschiebung von Zahra Kameli! Sie soll am Donnerstag den 10 Feb 2005 in den Iran abgeschoben werden. --> Beteiligt Euch am Online-Protest | --> Unterstützt die Petition an den niedersächsischen Landtag | Bericht + Video + Bilder von Protesten in Goslar und Braunschweig (09.02.2005) | Audio-Bericht von zip-fm +++ update: 10. Feb 2005, 18:20: Es ist gesichert: Zahra wurde vorerst nicht abgeschoben! Der Pilot weigerte sich, sie zu deportieren! Zahra ist gerade auf dem Weg in ein Krankenhaus. +++ Das niedersächsische Innenministerium gab bekannt, dass Zahra deportiert werden soll, sobald sie aus dem Krankenhaus entlassen wird +++ 65 TeilnehmerInnen der Protestaktionen am Frankfurter Flughafen kamen in Polizeigewahrsam, wo sie die Nacht verbringen mussten +++ Während eine Deportation vorübergehend verhindert werden konnte, wurden in einer Nacht und Nebel-Aktion ein Frau, sie ist BürgerInnenkriegsflüchtling as dem Libanon, gemeinsam mit ihrer 1jährigen Tochter in die Türkei abgeschoben und vom Rest der Familie getrennt | das Werk gewissenloser SchreibtischtäterInnen +++ Pressemitteilung vom 11. Feb 2005 (pdf) +++ 17. Feb 2005: Schily fordert Härtefallregelung, weicht aber von seiner bisherigen Position ab. Wird Niedersachsen Bleiberecht gewähren? +++ Soli-Demo in Goslar am Sa, 19. Feb 2005 | ... | 24. Feb 2005: Bleiberecht für Zahra Kameli durchgesetzt! | --> abschiebemaschinerie stoppen!

Schubhaft und Abschiebungen stehen in Österreich auf der Tagesordnung. Jährlich werden mehr als 10.000 Leute in Schubhaft genommen. Dabei stellt Schubhaft keine richterlich verordnete Haft dar, sondern dient offiziell dazu, ein Verfahren zur Erlassung einer Ausweisung oder eines Aufenthaltsverbotes und die Abschiebung sicherzustellen. Trotzdem werden viele Leute in Schubhaft genommen, obwohl eine Deportation nicht möglich ist oder die Gefangenen sich wehement gegen eine - oft gewaltsam durchgeführte - Deportation wehren.

Die nun geplante Asylgesetznovelle 2005 sieht neben einer Reihe anderer Verschärfungen auch eine massive Verschärfung im Bereich der Schubhaft vor. Eine an die Öffentlichkeit gedrungene "Diskussionsgrundlage" für ein Bundesgesetz zur Gewährung von Asyl 2005 (AsylG 2005) ist für die asylkoordination indiskutabel.

Die Kritik an Schubhaft und Abschiebungen reduziert sich oft auf die Forderung nach "menschenrechtskonformer" Abwicklung des Ausweisungsverfahrens und besseren Haftbedingungen. Nur selten, aber doch wird das System von Internierung und Deportation grundsätzlich in Frage gestellt.

An einer Demo unter dem Motto: Schubhaft abschaffen! am 20. Nov 2005 in Wien beteiligten sich ca. 120 Leute. Bei der Lärmdemonstration rund um das Gefängnis Rossauer Lände 7-9 wurden die Abschaffung der Schubhaft und Freiheit für Yale gefordert, der seit drei Monaten in Schubhaft sitzt. Im Aufruf stand auch noch Verhindert die Abschiebung von Peany M., der jedoch nach zahlreichen Protesten schon eine Woche zuvor aus der Schubaft entlassen wurde. [ Bericht | Bericht und Bilder | Video bei kanalB ]

update: Yale kam nach vier Monaten Schubhaft am 14. Feb 2005 raus!

[ Freheit für Yale! | deserteurs- und flüchtlingsberatung | asylkoordination | no-racism.net | zebra | migration online austria | Schubhaft abschaffen! (pdf) ]

Index:
- Was ist Schubhaft?
- Geplante Verschärfungen
- Auswirkungen von Schubhaft
- Kriminalisierung
- Kritik an Schubhaft




Was ist Schubhaft?

Laut zebra, dem Zentrum zur sozialmedizinischen, rechtlichen und kulturellen Betreuung von Ausländern und Ausländerinnen in Graz ist die Schubhaft eine Haft, die ausschließlich Fremden zuteil werden kann. Ihr Zweck ist es, ein Verfahren zur Erlassung einer Ausweisung oder eines Aufenthaltsverbotes und die Abschiebung sicherzustellen. Sie wird in Räumen der Behörde vollzogen, in der Regel sind das eigene Abteilungen von Polizeianhaltezentren (PAZ). Im Grazer PAZ etwa sind Schubhäftlinge neben österreichischen VerwaltungsstraftäterInnen untergebracht. Schubhaft stellt keine Strafhaft oder eine richterlich verordnete Haft dar, sondern wird lediglich von der Verwaltungsbehörde ausgesprochen und durchgesetzt. Die Schubhaft sollte laut Gesetz grundsätzlich so kurz wie möglich dauern, längstens aber zwei Monate. Bei Ausnahmefällen kann sie jedoch auf bis zu sechs Monate ausgedehnt werden (§ 69 Fremdengesetz). In der überwiegenden Zahl der Inschubhaftnahmen wird die im Gesetz genannte Ausnahme jedoch zur Regel: Viele Schubhäftlinge sitzen sechs Monate in Haft. Die Schubhaft kann auf sechs Monate ausgedehnt werden, wenn die Identität nicht geklärt ist, wenn ein Antrag auf Unzulässigkeit der Festnahme im Laufen ist oder die notwendigen Ein- und Durchreisepapiere nicht vorhanden sind oder nicht rechtzeitig beschafft werden können.

Die meisten Gründe für eine Inschubhaftnahme sind heimlicher Grenzübertritt, fehlende Dokumente oder der Verdacht von strafbaren Handlungen (etwa illegale Beschäftigung) oder Mittellosigktei. Seit Inkrafttreten der AsylG-Novelle 2003 am 1. Jän 2004 kann auch bei unerlaubtem Verlassen der Erstaufnahmestelle Schubhaft verhängt werden.



Geplante Verschärfungen

In Zukunft soll es laut Wunsch des Innenministerium noch einfacher sein, Leute in Schubhaft zu sperren. Außerdem soll die maximale Dauer von sechs Monaten fallen und Schubhaft de facto unbegrenzt möglich sein. In der oben erwähnten Diskussionsgrundlage zur AsylG Novelle 2005 ist neben Schubhaft auch von einer "Beugehaft" die Rede.

"Die Beugehaft kann angewendet werden, wenn 1. sich der Asylwerber nachdem dieser sich dem Verfahren entzogen hat und dieses einzustellen war, wieder aufgegriffen wurde und das Asylverfahren fortzusetzen ist; 2. sich der Asylwerber dem Verfahren entziehen wollte oder 3. auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, er werde sich dem Verfahren wahrscheinlich entziehen, soweit er sich bereits einer Verletzung seiner Mitwirkungspflicht schuldig gemacht hat." (nach Paragraf 23. der "Diskussionsgrundlage")

Zusätzlich zur bereits im Fremdengesetz festgeschriebenen Verhängung von Schubhaft gegen "Fremde", finden sich im AsylG Sonderparagrafen für "Schubhaft gegen Asylwerber". In der "Diskussionsgrundlage" sind einige Verschärfungen vorgesehen, die offiziell mit dem Argument des Kampfes gegen "Asylmissbrauch" gerechtfertigt werden sollen. So stellte die neue Innenministerin Prokop (ÖVP) von Anfang an klar, dass sie wie ihr Vorgänger Ernst Strasser (ÖVP) gegen "Asylmissbrauch" vorgehen wird - mit weiteren Gesetzesverschärfungen.



Auswirkungen von Schubhaft

Die Auswirkungen der Schubhaft sind fatal. Nicht nur, dass viele Leute als einzigen Ausweg in ihrem Kampf gegen die Schubhaft den Weg des Hungerstreiks wäehlen, verletzen sich viele Leute selbst, um eventuell so haftuntauglich zu werden. Im Juli 2004 beging ein Schubhäftling im Schubhäfn Rossauer Lände Selbstmord. Er war jedoch nicht der erste, der sich in Haft das Leben nahm, überall wo Leute interniert werden, kommt es zu Selbstverstümmelungen und Selbstmorden - oft auch aufgrund der aussichtslosen Situation.

Trotzdem sollten die Leute in Schubhaft nicht als Opfer wahrgenommen werden. Denn es sind vor allem sie, die sehr oft völlig auf sich allein gestellt den Kampf gegen die drohende Abschiebung führen. Oft ist es für Gefangene die einzige Möglichkeit, über einen Hungersteik Haftunfähigkeit zu erreichen. Deshalb wunder es nicht, dass es dem Innenministerium bei der Betreuung von Schubhäftlingen wichtig ist, dass es zu möglichst wenig Hungersteiks kommt. Doch diese Bemühungen dürften vor allem am Willen der Gefangenen scheitern. Laut einem Berichtes des Menschenrechtsbeirates im Innenministerium über "spezifische medizinische Problemlagen" (Quartal III/2003) kommt es allein in Schubhäfn Rossauer Lände durchschnittlich zu 4-5 Hungerstreikmeldungen pro Tag und einer durchschnittlichen Dauer des Hungerstreiks von 15 Tagen.



Kriminalisierung

Doch eigentlich sollte es ja gar nicht so weit kommen, dass Leute in Hungersteik gehen. Um dies zu erreichen, ist ein grundsätzliches Umdenken notwendig. Doch die Pläne des Innenministeriums sehen neben den Verschärfungen im Bereich der Schubhaft ein Einschränkung der Bewegungsfreiheit für AsylwerberInnen auf ein Bundesland, wenn sie "verdächtig" erscheinen. Wie die vorbeugende Schubhaft zielt dies klar auf eine weitere Kriminalisierung von AsylwerberInnen und illegalisierten Personen ab. Und zur Kriminalitätsbekämpfung gehören dem "Zehn-Punkte-Programm" von Innenministerin Prokop zufolge auch "Verstärkte Grenzkontrollen und Bekämpfung der illegal(isiert)en Migration." Stellt sich also die Frage, für wen "Österreich auch weiterhin zu den sichersten Ländern der Welt zählt".



Kritik an Schubhaft

Weit entfernt also von einer Umsetzung der für die BefürworterInnen der Abschiebepolitik unrealistischen Forderung nach Abschaffung der Schubhaft oder einem Ende der zwangsweisen und oft gewaltsam durchgeführten Ausser-Land-Schaffungen. Um so wichtiger scheint es, derartige und oft als utopisch oder "unrealistisch" abgetane Forderungen zu stellen, damit sie verstärkt in den Bereich des Vorstellbaren rücken. Doch es kann auch aktiv gegen Schubhaft protestiert werden. Auf no-racism.net finden sich u.a. Informationen, wie aktiv gegen die Abschiebung von Yale protestiert werden kann.
 
 

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