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Gipfelinfo : Repression & Befreiung

[Genova G8 2001] Legal support vor dem Aus?

Im Frühsommer 2001 zogen das Genoa Legal Forum, Indymedia AktivistInnen und einige weitere Menschen, die nicht bereit sind, tatenlos zuzulassen, dass die Terrororgie von Genua vollständig im Sinne der Obrigkeit und der Mächtigen umgeschrieben wird, im Zuge der Eröffnung der ersten Gerichtsverfahren in Zusammenhang mit Genua in die Schlacht. Damit begann auch eine gigantische Arbeit zur Unterstützung der AnwältInnen – die zusammen mit dem gesamten Rechtsbeistand, der sich auch auf die verwandten Verfahren in Neapel und Cosenza erstreckt, nun Gefahr läuft, weit vor der Zeit zu einem Ende zu kommen, obwohl sich sowohl der Rechtsbeistand und das Unterstützungsprojekt bisher auf entscheidende Weise bewährt haben.
Als im März 2004 die "gerichtliche" Aufarbeitung von Genua mit der Eröffnung des Verfahrens gegen 25 ProtestteilnehmerInnen ins Rollen kam, denen aufgrund des Vorwurfs der "Verwüstung und Plünderung" jahrelange Haftstrafen drohen, waren praktisch alle unvorbereitet. Selbst Indymedia hatte nach zwei Jahren intensivster Gegenöffentlichkeit irgendwann "den Faden verloren". Äußere Ursache, der Mantel der richterlichen und polizeilichen Geheimhaltung, weil die Ermittlungen zu den Ereignissen über Jahre kaum eine Information an die Öffentlichkeit dringen ließen. Innere Ursache, das progressive Abhandenkommen von Solidarität und MitstreiterInnen, wodurch die Bewältigung der ganzen Recherchearbeit für die wenigen Verbliebenen ein extrem frustrierendes Ding der Unmöglichkeit wurde.

Der Aufschrei der bürgerlichen Weltöffentlichkeit nach Genua war wie zu erwarten bereits wenige Monate nach den Ereignissen verhallt. "Assassini" wurde von links noch ziemlich lange gerufen, aber eine konsequente Auseinandersetzung fand dennoch kaum statt. Eine Weile noch kümmerten sich AktivistInnen um ihre Leute bzw. um Gegenöffentlichkeit. Amnesty und andere Organisationen untersuchten die Ereignisse in Genua und gaben aufgrund des Kenntnisstandes 2001-2002 ihre Bilanzen und Statements zur Sache bekannt, hier und da bemühten sich vereinzelte JournalistInnen und MedienaktivistInnen, den Faden für eine immerhin noch interessierte Teilöffentlichkeit nicht komplett abreißen zu lassen und das Gleiche taten auf ihre Weise auch die beiden Komitees, die von Betroffenen in Genua gegründet wurden. Mit der Zeit blieb der Wille zur Auseinandersetzung aber eindeutig die Sache von ganz Wenigen, die mangels Unterstützung bald kaum mehr vermochten, als selbst den Überblick zu behalten und ab und an das Wichtigste zusammenzufassen. Mit dem Start der Prozesse im Jahr 2004 gingen die Wenigen dennoch mit neuer Energie an den Start.

Die prozessuale Aufarbeitung war als Feld für eine Auseinandersetzung bis dahin sehr umstritten gewesen. Hauptbefürworter waren lange Zeit vornehmlich Betroffene und Unterstützer aus eher "zivilgesellschaftlichen Kreisen" gewesen. Ihr primäres Betätigungsfeld war der Protest gegen die totalitären Exzesse in der Diaz-Schule und in den Kasernen, die als Gefangenensammelstellen fungierten. Wie wichtig eine kollektive Erinnerungsanstrengung ist, um zu verhindern, dass über die gerichtliche Aufarbeitung noch mehr Ungerechtigkeit durch Umdichtung der Tatsachen nicht zuletzt hinsichtlich des Polizeiverhaltens erwächst, wurde bald nach Eröffnung des Verfahrens gegen 25 ProtestteilnehmerInnen klar. Wenn auch insgesamt nur Wenige übrig sind, die sich wirklich intensiv einsetzen, so ist der Kreis derer, die begriffen haben, dass die berühmte gerichtliche Aufarbeitung durchaus von Bedeutung ist, mit dem Beginn des Verfahrens gegen die 25 doch gewachsen.

Unmittelbar von Bedeutung im Verfahren gegen die ProtestteilnehmerInnen ist die Auseinandersetzung zunächst, weil die anklagenden StaatsanwältInnen systematisches und geplantes Handeln der Angeklagten unterstellen, während diese beteuern, dass sie lediglich auf die unsägliche Polizeigewalt reagiert haben – wenn überhaupt. Obschon die gerichtliche Anhörung der ZeugInnen der Verteidigung noch gar nicht begonnen hat, zeichnet sich der Faktor Polizeigewalt jetzt schon als ein wesentlicher ab, wodurch nicht nur der Notwendigkeit, den Angeklagten beizustehen Rechnung getragen wird, sondern auch der Notwendigkeit, einer totalen Absolution der Polizei und der politischen Verantwortlichen wenigstens im Ansatz entgegenzuwirken. Die Aussicht auf eine Verurteilung von Polizisten wird an sich immer schmaler, weil die Verfahren so schleppend vorangehen, dass nach Durchlauf sämtlicher Instanzen die Verjährung als rettender Anker für die angeklagten Beamten winkt. Zudem steht in Italien ein Gesetzesentwurf zur Debatte, der die Verjährungsfristen fast halbiert. Das Gesetz soll vornehmlich der Rettung des Berlusconi-Handlangers Cesare Previti in Korruptionsangelegenheiten dienen, käme aber auch den verhältnismäßig wenigen Polizisten zugute, die wegen Genua überhaupt vor Gericht kommen oder noch kommen werden. Um so wichtiger ist wenigstens im Sinne der kollektiven Erinnerung eine möglichst unerbittliche Auseinandersetzung in den Verfahren selbst, um in Sachen Polizeigewalt wenigstens die Feststellung von Tatsachen zu fördern, weil weiterhin versucht wird, eine falsche "historische" Wahrheit durchzusetzen.

Für jene Straftatenkategorie, wie sie bei den Diaz- und Bolzaneto-Polizisten vorliegt, gelten derzeit 15 Jahre, bis die Verjährung eintritt. Kommt das Gesetz "Salva-Previti" (Rette Previti) durch, dann sind es nur noch acht Jahre und die Verfahren gegen die Polizei gehen dabei erst Ende des vierten bzw. Anfang des fünften Jahres überhaupt in die erste Instanz. Während das Verfahren gegen 25 ProtestteilnehmerInnen bereits seit knapp 11 Monaten fortgesetzt wird, ist der Beginn eines Gerichtsverfahrens gegen 28 Polizisten in Zusammenhang mit dem Überfall auf schlafende Menschen in der Diaz-Schule erst am 6. April 2005 vorgesehen, das Verfahren wegen den Misshandlungen und Menschenrechtsverletzungen in der Kaserne von Bolzaneto bei Genua wird frühestens im Frühsommer 2005 beginnen, wenn nicht erst nach der Sommerpause, da die am 27. Januar eröffnete Vorverhandlung bei 47 Angeklagten und 254 Geschädigten, von denen 129 als NebenklägerInnen antreten, sogleich auf den 19. Februar vertagt wurde, obwohl bereits seit Wochen zwei Termine wöchentlich ab dem 27. Januar angesetzt waren. Das ist der Preis dafür, dass der Richter für die Vorverhandlung dem Antrag der AnwältInnen der NebenklägerInnen statt gegeben hat, drei Ministerien (Justiz, Inneres und Verteidigung) mit in die Verantwortung zu ziehen. Sollte es je zu Verurteilungen kommen, würden diese Ministerien dann für die den Opfern zugefügten moralischen und materiellen Schäden aufkommen müssen.

Dieser Umstand und die ihn fördernde, wenn auch mühsam erkämpfte Feststellung von bisher nach Kräften geleugneten Tatsachen bezüglich der Vorgehensweise der Ordnungskräfte in Genua ist entscheidend der selbstlosen und intensiven Arbeit zu verdanken, die von den AnwältInnen der Verteidigung und mit Hilfe der Unterstützungsteams der "Segreteria legale" [Rechtssekretariat des Genoa Legal Forum] geleistet wurde. Während der Zeit der jahrelangen Ermittlungen wurden die Protestierenden in Genua von höchsten AmtsträgerInnen des italienischen Staates massiv kriminalisiert und die Polizei in Schutz genommen. Die StaatsanwältInnen, die gegen die Polizei ermittelten, wurden vielfach zum Ziel heftiger Angriffe. Ihre Schlussfolgerungen wurden massiv in Frage gestellt und es war zunächst nicht möglich, dem etwas entgegenzusetzen. Schon im Laufe des Verfahrens gegen die 25 ProtestteilnehmerInnen konnte jene oft unverschämt verzerrte Darstellung von Genua aber erfolgreich relativiert bzw. demontiert werden, was die RichterInnen natürlich schon zur Kenntnis nehmen und die Verteidiger der Ordnungskräfte nicht mehr ohne Weiteres leugnen können.

Dies ist nicht zuletzt der akribischen Arbeit der Freiwilligen zu verdanken, die im Turnus in Gruppen in Vollzeit Berge von Bild- und Schriftmaterial sichten, zuordnen und klassifizieren und so den AnwältInnen helfen, die vor Gericht untersuchten Abläufe und Ereignisse im Einzelnen zu überprüfen. Seit Monaten erscheinen im Verfahren gegen die 25 alle möglichen PolizistInnen als ZeugInnen der Anklage vor Gericht. Mehrfach konnten eindeutig grobe Widersprüche und manche nicht zutreffende Aussage offengelegt werden. Von zentraler Bedeutung waren unter anderem die Nachweise, dass der Demonstrationszug der Tute Bianche am 20. Juli 2001 einem brutalen und nicht gerechtfertigten Angriff ausgesetzt wurde, der aufgrund eines tragischen Fehlers zustande kam (woraufhin es dann zur Eskalation kam, bei der Carlo Giuliani erschossen wurde), dass mehrere Angehörige der Einheiten, die beteiligt waren, mit nicht regulären, "frisierten2 Schlagstöcken (sprich: verkleideteN EisenknüppelN) auf die DemonstrationsteilnehmerInnen losgingen und dass über Funk Befehle flatterten, von denen einer lautete: "Bestätige. Mit Allen (der ganzen Truppe, d. Ü.), aber du musst einen schnellen Job durchführen und ein Massaker machen" (Original: "Confermo con tutti pero' devi fare una cosa veloce e devi massacrare"). Der oberste Einsatzleiter auf der Straße, der so genannte "Responsabile di piazza" Angelo Gaggiano konnte Ende Januar bei seiner Vernehmung mit ständigen Widersprüchen konfrontiert werden und musste alles Andere als unerhebliche Falschaussagen zurücknehmen. Als Zeuge der Anklage hatte er beispielsweise behauptet, dass mit Schaumgummi ausstaffierte Personen aus dem Tute bianche Demonstrationszug Autos angezündet hätten und damit unterstellt, dass aus der Demonstration heraus Gewalttaten verübt worden seien. Die Verteidigung konnte jedoch nachweisen, dass er nichts dergleichen gesehen haben konnte.

Ohne die unermüdliche Arbeit der Freiwilligen, die sich in minuziöser Kleinarbeit durch Berge von Material durchbeißen und der AnwältInnen, die sich die ganzen Materialien nach der Zuordnung und Systematisierung ebenso minuziös zu Gemüte führen, wäre eine effektive Auseinandersetzung zur Wahrheitsfindung durch die Verteidigung ein übermenschliches Unterfangen. Die anklagende Staatsanwältin Canepa wurde am besagten Verhandlungstag beinahe hysterisch, als sie sah, wie in ihrem Sinne wesentliche Aussagen über eine angebliche Gewalttätigkeit der Menschen in der Tute Bianche Demonstration zusammenbrechen, zumal die Polizei ein weiteres Mal unehrenhaft auffiel. Bereits die Sache mit den Schlagstöcken und mit der Qualität des Polizeiangriffs auf die Demonstration der Tute Bianche, aber auch auf die internationale Großdemonstration am Folgetag hatten ein mindestens ungünstiges Bild der Polizei hinterlassen. Nun erwies sich selbst der oberste Einsatzleiter auf der vollen Linie als ein völlig unglaubwürdiger Zeuge. Dies nahm das Gericht offensichtlich auch so zur Kenntnis, was besonders dann deutlich wurde, als ein Anwalt der Verteidigung am Ende der Verhandlung verbunden mit der Frage nach der Glaubwürdigkeit des Zeugen das Gericht darauf hinwies, dass Herr Gaggiano in den Neunziger Jahren wegen der Beihilfe zur Hehlerei verurteilt worden war. Selbst diese aktenkundige Tatsache versuchte Gaggiano dann noch zu leugnen; er sagte, er habe "bloß" ein gestohlenes Möbelstück gekauft. Der Richter wies ihn darauf hin eiskalt mit dem Hinweis zurecht, das Urteil besage ganz klar, dass er nicht der Käufer, sondern er am Verkauf des kostbaren Stücks Beteiligter gewesen sei.

Die Arbeit der freiwilligen HelferInnen und Sachverständigen im Legal Support Team und natürlich die der AnwältInnen erweist sich als unverzichtbar, dennoch ist sie unmittelbar bedroht. Selbstredend würde ein Ende ihrer Arbeit besonders im Verfahren gegen die 25 Protestierenden, die nach wie vor mit langjährigen Haftstrafen bedroht werden, negativ zu Buche schlagen. Und dann sind da noch die Verfahren gegen die Polizei, bei denen diese Arbeit definitiv gebraucht wird. Allen bisherigen Erfolgen zum Trotz spiegelt die Eröffnung der Vorverhandlungen im Bolzaneto-Verfahren am 27. Januar 2005 exemplarisch die missliche Lage: die linke Presse in Italien berichtet genau wie Indymedia unmissverständlich bitter darüber, dass das Bolzaneto-Vorverfahren inmitten der totalen Gleichgültigkeit eröffnet wurde. Mit dem allgemeinen Informationsmangel allein lässt sich dies nicht erklären. Die gesamte Bewegung scheint geschlossen abwesend, so nehmen die letzten, die sich in Sachen Genua engagieren, die Situation wahr. Vor dem Gerichtsgebäude stand allein ein schmales Grüppchen AktivistInnen des Social Forums und des Komittees Wahrheit und Gerechtigkeit für Genua. Im Gerichtsaal, neben den AktivistInnen, die Mitschriften herstellen und einigen Opfern aus mehreren Ländern, ganze 5 von 47 Angeklagten. Ein Grund für die massenhafte Abwesenheit der Angeklagten dürfte das sehr reale Risiko für manchen unter ihnen sein, im Gerichtssaal von Geschädigten wegen zusätzlichen Schandtaten wiedererkannt zu werden. In zahlreichen Fällen konnten die ermittelnden StaatsanwältInnen Täter im Einzelnen nur schwer identifizieren, weil von den in Bolzaneto eingesetzten Beamten und Ärzten häufig nur alte und schlechte Fotos vorlagen.

Nicht nur die unmittelbaren Kosten für die Verfahren sind enorm, selbst wenn die AnwältInnen nur geringste Ansprüche stellen. Geschädigte und ZeugInnen, deren Anwesenheit im Gerichtsaal wichtig sein könnte, wohnen über ganz Italien und Europa zerstreut und können nicht ohne weiteres den Verfahren beiwohnen. Reise, Unterkunft, Verpflegung, Kommunikation kosten Geld. Und vor allem können die Freiwilligen der Unterstützungsteams nicht mehr lange durchhalten, obwohl sie noch über Jahre gebraucht werden. Sie kommen oft auch von außerhalb Genuas, können sich während sie für das Legal Support Team arbeiten keinen Lebensunterhalt verdienen und müssen doch essen, wohnen und ihre sonstigen Kosten decken. Es werden weiterhin Computer (besonders Laptops und Macs) gebraucht, externe Festplatten, Bildschirme, Disketten, CDs, DVDs, DV-Kassetten, VHS-Kassetten und allerlei Zubehör, Papier, Toner, Druckerpatronen, es fallen Telefon- Mobilitäts- und Mietkosten an. Ohne Unterstützungsteam und erst recht ohne engagierte AnwältInnen wird die Auseinandersetzung vor Gericht, egal in welchem Verfahren einschließlich Neapel und Cosenza, kaum noch effektiv vonstatten gehen können.

Die Nachricht, dass das Ende des Projekts unmittelbar droht, ist offiziell. Gelingt es nicht, in kürzester Zeit genügend Geld zusammenzubekommen, wird die Segreteria legale schließen. Damit würde die bisher geleistete Verteidigungsarbeit und die gesamte unterstützende Arbeit von Sachverständigen, ArchivarInnen, DokumentationsanalystInnen und MedientechnikerInnen von einem Tag auf den anderen zu einem jähen Ende kommen, also einfach aufhören. Die Strafen für die 25 angeklagten ProtestteilnehmerInnen würden dann unausweichlich hoch ausfallen, jede Aussicht auf Milderung wäre verloren (was mindestens für einige unter den Angeklagten mehr als zehn Jahre und für viele vier und mehr Jahre Haft bedeutet), die Opfer von Misshandlungen in der Diaz-Schule und in Bolzaneto könnten nicht mehr ihre Rechte einfordern und niemand wird Aussicht auf Entschädigung haben. Auf schnelle und möglichst nicht nur einmalige Spenden wird gehofft. Das Gefühl aber, von Gleichgültigkeit umgeben zu sein, macht es denen, die sich in den vergangenen Monaten einsetzten, bei aller Hoffnung noch schwerer zu glauben, dass sich das Blatt noch wendet.


SPENDENKONTO

Spendenkonto Genova Legal Forum
Kontinhaber: Don Antonio Balletto
Bankinstitut: Banca Carige Sede centrale
Girokonto Nr 61359/80 Abi 6175 Cab 1400
INTERNATIONALE KOORDINATEN:
swift code CRGEITGG040 Iban IT45 H061 7501 4000 0000 6135 980
VERWENDUNGSZWECK: Supporto legale
 
 

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