Die Staatsanwältin Anna Canepa will unter anderen Truglio, Zappia, Placanica, Cavataio (die alle anwesend waren, als Carlo Giuliani ermordet wurde), vorladen, um „klarzustellen, was in Piazza Alimonda vorgefallen ist“.
Genua, 5. April 2005
Dreiundvierzigste Verhandlung des Prozesses wegen Verwüstung und Plünderung während dem G8 in Genua.
Nach der Beschlagnahme der tragbaren Rechner – di noch nicht zurückerstattet wurden – und der Aussetzung der Verhandlungen, hat heute morgen im Gerichtssaal von Genua eine kurze Verhandlung stattgefunden, die sich für die Fortsetzung des Verfahrens als sehr interessant und aufschlussreich erwies.
Sehr wichtige Hinweise betreffend die Methoden und Eigenheiten des Erkennungs- und Identifizierungsverfahrens der Angeklagten wurden aufgezeichnet. Unter anderem kam heraus, dass die Digos auch diejenigen Leute identifiziert und im eigenen Archiv registriert, die an „nicht bewilligten Versammlungen“ teilnehmen.
In einem Prozess, dessen Angeklagte 8 bis 15 Jahre Haft riskieren, wird ein von den Staatsanwälten ausgeklügeltes Identifizierungsverfahren verwendet, das man als sehr schwach, unklar und sogar undirekt definieren kann - einer der Zeugen erkannte den Angeklagten nicht, und die Person, die die Identifizierung vorgenommen hatte, war nicht anwesend.
Zwei der Zeugen, die dem 6. Bataillon der Carabinieri „Toscana“ angehören, waren entschuldigt abwesend. Um zwei der Angeklagten zu identifizieren, erschienen aber zwei Beamte der Digos von Padua und Rom. Die Verteidigung forderte betreffend der ersten Identifizierung - die von Mauro Finesso, einem Digos aus Padua vorgenommen worden war - eine Ausnahme (die Streichung der Aussage des Beamten), aber die Staatsanwälte erhoben Einspruch. Die Identifizierung wurde schliesslich vom Gericht zugelassen.
Beim zweiten Zeugen handelte es sich um Andrea Catarci, der seit 1998 der Digos von Rom angehört. Ganz in militärgrün gekleidet, gab er deutlich zu verstehen, dass er keine Zeit zu verschwenden habe (das Verfahren fing mit ein wenig Verspätung an und wurde ca. 20 Minuten unterbrochen). Andrea Catarci hatte seinen Dienstbericht nicht mitgenommen und schien an Gedächtnisschwund zu leiden, als ihm die Staatsanwälte eine Kopie des Berichts übergaben.
Er erzählte seine Version (die sich oft wie eine Fiction anhörte), konnte sich aber bei der Identifizierung des Angeklagten weder an die Namen, noch an die Tatumstände erinnern. Er erklärte, es handle sich um Informationen die ihm von Kollegen übertragen wurden. An die Namen der Kollegen konnte er sich nicht mehr erinnern.
Die Verhandlung verlief in einer ziemlich gespannten Atmosphäre und zwischen Verteidigung und Anklage kam es zu teils heftigen Debatten, während denen auch herauskam, welche Methoden die Digos anwendet, um eine Person in Ihrem Archiv zu registrieren. Anscheinend genügt die „offensichtliche Anwesenheit“ in gewissen Situationen – mit anderen Worten, „die Teilnahme an Massendemonstrationen oder an nicht bewilligten Kundgebungen“.
Als es darum ging, das Foto eines nicht eindeutig identifizierten Angeklagten zu den Akten zu nehmen, erhob die Verteidigung Einspruch. Demzufolge erhob auch die Staatsanwaltschaft Einspruch und das Gericht beschloss, das Foto ohne den Namen der Person zu den Akten zu nehmen.
Schliesslich beantragten die beiden Staatsanwälte, unter anderen Truglio, Zappia, Placanica, Cavataio (die alle anwesend waren, als Carlo Giuliani ermordet wurde), in die Zeugenliste aufzunehmen, um „klarzustellen, was in Piazza Alimonda vorgefallen ist“. Die Verteidigung überliess den Entscheid dem Gericht, beantragte aber den Leiter der Einsatzstelle der Carabinieri vorzuladen, um zu den Tonaufnahmen des Funkverkehrs der Carabineri zu kommen.
Nächste Verhandlung am 12. April.
Morgen, den 6. April findet die erste Verhandlung des Prozesses in erster Instanz für die Ereignisse der Diaz Schule statt.
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