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Antirassismus : Repression & Befreiung

Vor Gericht: Die Repression geht weiter!

Am Dienstag, dem 19. Juli 2005, begann der Prozess gegen jene 10 Personen, die der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen von Seibane Wague angeklagt sind. Unter ihnen sechs PolizistInnen, ein Notarzt, zwei Sanitäter und ein Sanitätsgehilfe. Direkt vor dem Gerichtssaal wacht die Polizei. Von einem öffentlichen Prozess kann hier nicht mehr die Rede sein. Vorm und im Gerichtsgebäude kommt es zu Protesten.
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Vorübergehend errichtete Gedenkstädte am Todesort Seibanes - im Rahmen der Gedenkfeierlichkeiten zum 2. Todestag.
Bereits eine Stunde vor Prozessbeginn versammelten sich AktivistInnen vor dem Eingang zum Landesgericht Wien (LG 1) in der Wickenburggasse 18-20, wo der Prozess stattfindet. Das erste Wiener Lesetheater hatte eine Lesung aus dem Buch "1000 Jahre Haft", in dem die GEMMI ein Resümee über ihre antirassistische Arbeit zieht, vorbereitet. Die Texte waren schockierend - wie die Realität des rassistischen und gewalttätigen Alltags von Polizei und Justiz. Die Polizei hatte sich an alle Eingängen zum LG 1 postiert. Auch an der gegenüberliegenden Seite auf der Landesgerichtsstraße hatte sie sich aufgebaut.

Während die Polizei vor dem Gerichtsgebäude alles genau beobachtete, war sie im Gerichtsgebäude aktiver. Bei der Schleuse, in der mensch nach metallischen Gegenständen durchleuchtet wird, arbeitet ein Securityunternehmen - die Zugangskontrolle zu Gerichtsgebäuden wurde schon vor einigen Jahren an private Unternehmen ausgelagert. Üblicherweise gibt mensch beim Betreten des Gerichtsgebäudes metallische Gegenstände wie Schlüssel und Schmuck sowie mitgebrachte Taschen einem der Wachhabenden. Dann geht's durch die Schleuse. Wenn sich nicht doch noch eine Kette um den Hals befindet oder ein Handy den Alarm der elektronischen Überwachung auslöst, kann mensch ohne weitere Fragen das Gerichtsgebäude betreten. Diesmal ist es jedoch etwas anders. Unterstützt von beobachtenden Exekutivbeamten werden Fragen gestellt wie: Wohin wollen sie? Haben sie eine Ladung? Wollen sie zu dem Prozess wegen dem Afrikaner? Es wird versucht, schon hier die Leute abzuwimmeln. Da keineR mehr in den Gerichtssaal komme - scheinbar wissen die Wachhabenden, wohin die BesucherInnen wollen - könne mensch ja auch einen anderen Prozess beobachten. Es gäbe ja genug.

Hat mensch diese Hürde überwunden und den zweite Stock erreicht, ist es nicht mehr notwendig, das richtige Zimmer zu suchen. Direkt vor der Tür ein ungewohntes Bild. Der Eingang wird von mehreren Beamten der WEGA (jetzt Cobra, Anm.) bewacht. Zusätzlich Beamte in Zivil. Sie haben zwei Tische vor dem Gerichtssaal aufgestellt, um klar zu machen, dass es hier nicht einfach weiter geht. Auf einem der beiden Tische steht ein Kopierer. Jede Person, die den Gerichtssaal betreten will, muss einen Ausweis vorweisen. Dieser wird sofort kopiert, die Kopie in eine bereitliegende Mappe eingelegt - in alphabetischer Reihenfolge.

Anfangs werden vor allem JournalistInnen in den Saal gelassen. Das Interesse ist groß. Das wusste der zuständige Richter Gerhard Pohnert. Doch er war nicht dazu zu bewegen, die Verhandlung in einen größeren Saal zu verlegen. Als offiziellen Grund für die Abhaltung der Verhandlung im Saal 211 gab die Pressestelle an, die Akustik im Großen Schwurgerichtssaal sei zu schlecht. Die interessierte Öffentlichkeit soll wohl so weit wie möglich ferngehalten werden, als gebe es etwas zu verbergen? Will eine Person den Gerichtssaal verlassen, wird sie darauf hingewiesen, dass es dann kein Eintreten mehr gibt. Selbst JournalistInnen, die einen Zwischenbericht in ihrer Redaktion abgeben wollen, werden darauf hingewiesen, dass die Schlange der Wartenden lange ist und sie nicht einfach wieder rein können. Manche entscheiden sich deshalb dafür, den Saal nicht zu verlassen. Andere riefen dann die Pressestelle zu Hilfe. Erst eine Pressesprecherin konnte laut Standard die "Saalwächter" davon überzeugen, dass den Betreffenden aus beruflichen Gründen ein zwischenzeitliches Entfernen gewährt werden müsse.

Vor dem Gerichtssaal sind die Leute gelassen. Sie können ohnehin nur warten und das Spektakel beobachten. Zahlreiche Kameras filmen alles. Jede Person, die den Gerichtssaal betritt, erweckt das Interesse der sensationsgierig vor dem Gerichtssaal wartenden Presse - und wird bei der langwierigen Prozedur auf dem Weg durch die Polizeikontrolle, die Sonderbeamte in Zivil (aus dem Innenministerium?) durchführen - genau gefilmt. Drinnen ist strengstes Aufnahmeverbot von Bild und Ton. Alle Taschen werden genau durchsucht, Aufnahmegeräte dürfen nicht mit in den Saal genommen werden. Alle die hinein wollen, werden außerdem nach einem Presseausweis gefragt. Mit der Zeit dürfen auch Leute, die schon länger warten, den Gerichtssaal betreten, wenn eine andere Person heraus kommt.

Im real existierenden Polizeistaat?


Zahlreiche Leute waren gekommen. Viele waren schon oft BeobachterInnen von - üblicherweise öffentlichen - Gerichtsverhandlungen. Doch derartige "Sicherheitsvorkehrungen" waren bisher noch keineR untergekommen. Sicher gab es bei einzelnen Verhandlungen zur Operation Spring (Anm: die nächsten Verhandlungen im Wideraufgenommenen Verfahren gegen Emmanuel Chukwujekwu finden Anfang August 2005 statt) immer wieder Schikanen durch anwesende PolizistInnen, sollten ProzessbeobachterInnen wohl eingeschüchtert werden, doch hier zeigt sich eine neue Dimension. Bedenkt mensch, dass Gerichte im Sinne der Gewaltenteilung eine unabhängige Instanz darstellen, dann ist nicht zu verstehen, warum dermaßen viel Polizei anwesend ist und den Zutritt zu einer laut Gesetz öffentlichen Verhandlung dermaßen einschränkt. Irgendwie wirkt das Szenario wie eine Groteske aus einem Film über einen repressiven Polizeistaat, aber es ist die Realität. So wie es Realität ist, dass im Gerichtssaal gegen 10 Leute verhandelt wird, die beteiligt waren, als im Sommer 2003 am Rande des damaligen Afrikakulturdorfes im Wiener Stadtpark ein Mensch qualvoll ums Leben gebracht wurde. Sechs von ihnen sind selbst PolizistInnen. Sollen sie tatsächlich verurteilt werden?

Angesichts des erlebten Szenarios schwindet selbst die letzte Hoffnung auf ein Verfahren, in dem es um die Aufklärung einer Amtshandlung mit tödlichem Ausgang geht. Es macht den Anschein, als sei klar, wer hier im Recht ist. Wird hier eine Verhandlung gegen den Getöteten geführt, wie in den Fällen von Marcus Omofuma oder Imre Bartos, die für ihren gewaltsam herbeigeführten Tod selbst (mit)verantwortlich gemacht wurden?

Die Angeklagten können sich - bewacht von KollegInnen - sicher fühlen. Eine Sicherheit, die Mensch - vor allem wenn die Pigmentierung der Haut von jener der Mehrheitsbevölkerung abweicht - nicht geniest. Der Staat gibt ihnen das Monopol zur Anwendung von Gewalt - und sie führen es aus. Es gibt zahlreiche Fälle von gewaltsamen Todesfällen in Polizeigewahrsam - mit und ohne rassistischem Hintergrund.

Oft werde Personen vor allem nach rassistischen Kriterien kontrolliert. Aber auch andere Ausgegrenzte, die nicht in ein hierarchisches, rassistisch und sexistisch geprägtes Weltbild passen, kann es treffen. Im Grunde kann mensch sich nie sicher sein, nicht zufällig "zur falschen Zeit am falschen Ort" - wie Polizisten bei Kontrollen oder Übergriffen oft als Rechtfertigung angeben - gewesen zu sein.

Das Theater vor der Tür


Während also der Prozess hinter geschlossenen Türen, aber unter Anwesenheit einiger JournalistInnen und kritischer ProzessbeobachterInnen startet, tut sich auch vor dem Gefängnis was. Ungefähr zu Prozessbeginn machen sich drei Leute auf den Weg in das Gerichtsgebäude. Sie wollen ein Schauspiel aufführen. Eine Person wird von einer zweiten ins Gebäude geführt, die Hände am Rücken zusammengemacht. So werden sie nicht durch die Schleuse gelassen. Zufällig kommt gerade ein Lieferant vorbei. Für ihn wird eine extra Tür geöffnet. Einer der AktivistInnen nutzt die Gelegenheit und schafft es, rechtzeitig den Türknopf zu erreichen. Die anderen beiden legen sich dann in die Tür, wo sie aufmerksam machen: Eine Person über einer anderen in Handschellen, eine Anspielung auf den gewaltsamen Tod von Seibane Wague, der fixiert von SanitäterInnen und PolizistInnen starb (siehe dazu Ausschnitte aus einem zufällig aufgenommenen Video der Verhaftung: divX avi, 19.9 MB | realvideo, 9.31 MB). Die AktivistInnen werden sofort unsanft aus dem Gerichtsgebäude gezerrt.

Die Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude geht noch etwas weiter, doch nach und nach löst sie sich auf. Auch dann stehen einige Leute noch herum - unter genauster Beobachtung durch Beamte in Zivil und Uniform.

Ist ein Freispruch zu erwarten?


Soweit also ein erster Eindruck von den Verhandlungen wegen "fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen". Angesichts der hier geschilderten Vorfälle ist davon auszugehen, dass das Verfahren nicht so endet wir jenes vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat im Jänner 2004. Dieser hatte die Amtshandlung, die zum Tod Seibanes führte, für rechtswidrig erklärt. Wird wieder einmal ein Mensch dafür verurteilt, dass er umgebracht wurde - weil er zur falschen Zeit am falschen Ort war? Die Zeichen sprechen dafür. Was sich genau hinter der Türe des von der Polizei so sehr bewachten Gerichtssaales 211 am LG 1 in Wien abspielt, werden wir sicher noch erfahren. In mehreren Medien sind schon erste Berichte dazu erschienen. Am ersten Verhandlungstag steht die Einvernahme der mutmaßlichen Täter am Programm. Wie zu erwarten bekennen sich alle Angeklagten für Unschuldig.

Veranstaltungstipps


Jene, die genaueres über die einzelnen Verhandlungstagen wissen wollen, sei die parallel zum Prozess stattfindende Veranstaltungsreihe im WUK empfohlen: dubs V Seibane. In der Vienna Video Verhandlung werden mit Projektoren und Bildschirmen die Ereignisse der letzte beiden Jahre - seit dem Tod von Seibane Wague - auf künstlerische Weise wiedergegeben. Die Ausstellung im WUK Projektraum (Währingerstr. 59, 1090 Wien) ist von 19. - 21. Juli 2005 täglich ab 17:00 geöffnet. Ab 19:00 gibt es Informationsveranstaltungen und Berichte von der einzelnen Prozesstagen. Ab 22:00 ein Programm mit Musik. Der Projektraum wird als täglicher Dokumentations- und Diskussionsraum der einzelnen Verhandlungen mit anschließender Live -und DJ-Musik genutzt.
Die Diskussionen im Detail:
* Di, 19. Juli: Seibane und die Künste, Vortrag - IG Bildende Kunst)
* Mi, 20. Juli: Seibane und die Medien, Vortrag von Simon INOU)
* Do, 21. Juli: Seibane und die NGOs, Diskussion mit VertreterInnen von NGOs und der Zivilgesellschaft

Weitere Veranstaltungen anlässlich des Prozesses:

Am Do, 21. Juli 2005 wird ab 17:00 im Rahmen der 300. Widerstandlesung gegen schwarz/blau/orange am Ballhausplatz in Wien der Prozess thematisiert.

Für Fr, 22. Juli 2005, 10:00 ist eine Pressekonferenz von ProzessbeobachterInnen und MenschenrechtsaktivistInnen geplant (Ort wird noch bekannt gegeben).

Am Mi, 27. Juli 2005 findet um 20:00 eine Diskussions- und Informationsveranstaltung zum Prozess im EKH (Wielandgasse 2-4, 1100 Wien) statt, bei der ProzessbeobachterInnen und AktivistInnen berichten werden. Anschließend wird das Video Natalies Geschichte gezeigt (Anm: Weitere Videos online bei kanalB).

Am Sa, 30. Juli 2005 gibt es ab 22:00 Uhr den Seibane friends Treff im ex "Atrium" am Schwarzenberplatz/Xschwindg. 1, 1040 Wien.

Die kommenden Gerichtstage:


Für jene, die sich selbst ein Bild machen wollen, hier noch mal die kommenden Verhandlungen im Saal 211 am LG 1, Wickenburggasse 18-20, 1090 Wien:

Am 2. Verhandlungstag (Mi, 20. Juli 2005) sollen 20 ZeugInnen einvernommen werden. Darunter etliche AugenzeugInnen und die nicht Angeklagten PolizistInnen und Sanitäter, die an der Amtshandlung beteiligt gewesen sind.

Am 3. und beabsichtig letzten Verhandlungstag (Do, 21. Juli 2005): Präsentation der Gutachten zur Klärung der Todesursache. Sollten bis Donnestag keine neuen Beweisanträge einlangen, könnten die Urteile Donnerstagabend verkündet werden.

Weitere Termine und Informationen ...

... zum Tod von Seibane Wague und den laufenden Gerichtsverhandlungen auf no-racism.net und afrikanet.info.
 
 

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