
Während die Polizei vor dem Gerichtsgebäude alles genau beobachtete, war sie im Gerichtsgebäude aktiver. Bei der Schleuse, in der mensch nach metallischen Gegenständen durchleuchtet wird, arbeitet ein Securityunternehmen - die Zugangskontrolle zu Gerichtsgebäuden wurde schon vor einigen Jahren an private Unternehmen ausgelagert. Üblicherweise gibt mensch beim Betreten des Gerichtsgebäudes metallische Gegenstände wie Schlüssel und Schmuck sowie mitgebrachte Taschen einem der Wachhabenden. Dann geht's durch die Schleuse. Wenn sich nicht doch noch eine Kette um den Hals befindet oder ein Handy den Alarm der elektronischen Überwachung auslöst, kann mensch ohne weitere Fragen das Gerichtsgebäude betreten. Diesmal ist es jedoch etwas anders. Unterstützt von beobachtenden Exekutivbeamten werden Fragen gestellt wie: Wohin wollen sie? Haben sie eine Ladung? Wollen sie zu dem Prozess wegen dem Afrikaner? Es wird versucht, schon hier die Leute abzuwimmeln. Da keineR mehr in den Gerichtssaal komme - scheinbar wissen die Wachhabenden, wohin die BesucherInnen wollen - könne mensch ja auch einen anderen Prozess beobachten. Es gäbe ja genug.
Hat mensch diese Hürde überwunden und den zweite Stock erreicht, ist es nicht mehr notwendig, das richtige Zimmer zu suchen. Direkt vor der Tür ein ungewohntes Bild. Der Eingang wird von mehreren Beamten der WEGA (jetzt Cobra, Anm.) bewacht. Zusätzlich Beamte in Zivil. Sie haben zwei Tische vor dem Gerichtssaal aufgestellt, um klar zu machen, dass es hier nicht einfach weiter geht. Auf einem der beiden Tische steht ein Kopierer. Jede Person, die den Gerichtssaal betreten will, muss einen Ausweis vorweisen. Dieser wird sofort kopiert, die Kopie in eine bereitliegende Mappe eingelegt - in alphabetischer Reihenfolge.
Anfangs werden vor allem JournalistInnen in den Saal gelassen. Das Interesse ist groß. Das wusste der zuständige Richter Gerhard Pohnert. Doch er war nicht dazu zu bewegen, die Verhandlung in einen größeren Saal zu verlegen. Als offiziellen Grund für die Abhaltung der Verhandlung im Saal 211 gab die Pressestelle an, die Akustik im Großen Schwurgerichtssaal sei zu schlecht. Die interessierte Öffentlichkeit soll wohl so weit wie möglich ferngehalten werden, als gebe es etwas zu verbergen? Will eine Person den Gerichtssaal verlassen, wird sie darauf hingewiesen, dass es dann kein Eintreten mehr gibt. Selbst JournalistInnen, die einen Zwischenbericht in ihrer Redaktion abgeben wollen, werden darauf hingewiesen, dass die Schlange der Wartenden lange ist und sie nicht einfach wieder rein können. Manche entscheiden sich deshalb dafür, den Saal nicht zu verlassen. Andere riefen dann die Pressestelle zu Hilfe. Erst eine Pressesprecherin konnte laut Standard die "Saalwächter" davon überzeugen, dass den Betreffenden aus beruflichen Gründen ein zwischenzeitliches Entfernen gewährt werden müsse.
Vor dem Gerichtssaal sind die Leute gelassen. Sie können ohnehin nur warten und das Spektakel beobachten. Zahlreiche Kameras filmen alles. Jede Person, die den Gerichtssaal betritt, erweckt das Interesse der sensationsgierig vor dem Gerichtssaal wartenden Presse - und wird bei der langwierigen Prozedur auf dem Weg durch die Polizeikontrolle, die Sonderbeamte in Zivil (aus dem Innenministerium?) durchführen - genau gefilmt. Drinnen ist strengstes Aufnahmeverbot von Bild und Ton. Alle Taschen werden genau durchsucht, Aufnahmegeräte dürfen nicht mit in den Saal genommen werden. Alle die hinein wollen, werden außerdem nach einem Presseausweis gefragt. Mit der Zeit dürfen auch Leute, die schon länger warten, den Gerichtssaal betreten, wenn eine andere Person heraus kommt.
Angesichts des erlebten Szenarios schwindet selbst die letzte Hoffnung auf ein Verfahren, in dem es um die Aufklärung einer Amtshandlung mit tödlichem Ausgang geht. Es macht den Anschein, als sei klar, wer hier im Recht ist. Wird hier eine Verhandlung gegen den Getöteten geführt, wie in den Fällen von Marcus Omofuma oder Imre Bartos, die für ihren gewaltsam herbeigeführten Tod selbst (mit)verantwortlich gemacht wurden?
Die Angeklagten können sich - bewacht von KollegInnen - sicher fühlen. Eine Sicherheit, die Mensch - vor allem wenn die Pigmentierung der Haut von jener der Mehrheitsbevölkerung abweicht - nicht geniest. Der Staat gibt ihnen das Monopol zur Anwendung von Gewalt - und sie führen es aus. Es gibt zahlreiche Fälle von gewaltsamen Todesfällen in Polizeigewahrsam - mit und ohne rassistischem Hintergrund.
Oft werde Personen vor allem nach rassistischen Kriterien kontrolliert. Aber auch andere Ausgegrenzte, die nicht in ein hierarchisches, rassistisch und sexistisch geprägtes Weltbild passen, kann es treffen. Im Grunde kann mensch sich nie sicher sein, nicht zufällig "zur falschen Zeit am falschen Ort" - wie Polizisten bei Kontrollen oder Übergriffen oft als Rechtfertigung angeben - gewesen zu sein.
Die Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude geht noch etwas weiter, doch nach und nach löst sie sich auf. Auch dann stehen einige Leute noch herum - unter genauster Beobachtung durch Beamte in Zivil und Uniform.
Weitere Veranstaltungen anlässlich des Prozesses:
Am Do, 21. Juli 2005 wird ab 17:00 im Rahmen der 300. Widerstandlesung gegen schwarz/blau/orange am Ballhausplatz in Wien der Prozess thematisiert.
Für Fr, 22. Juli 2005, 10:00 ist eine Pressekonferenz von ProzessbeobachterInnen und MenschenrechtsaktivistInnen geplant (Ort wird noch bekannt gegeben).
Am Mi, 27. Juli 2005 findet um 20:00 eine Diskussions- und Informationsveranstaltung zum Prozess im EKH (Wielandgasse 2-4, 1100 Wien) statt, bei der ProzessbeobachterInnen und AktivistInnen berichten werden. Anschließend wird das Video Natalies Geschichte gezeigt (Anm: Weitere Videos online bei kanalB).
Am Sa, 30. Juli 2005 gibt es ab 22:00 Uhr den Seibane friends Treff im ex "Atrium" am Schwarzenberplatz/Xschwindg. 1, 1040 Wien.
Am 2. Verhandlungstag (Mi, 20. Juli 2005) sollen 20 ZeugInnen einvernommen werden. Darunter etliche AugenzeugInnen und die nicht Angeklagten PolizistInnen und Sanitäter, die an der Amtshandlung beteiligt gewesen sind.
Am 3. und beabsichtig letzten Verhandlungstag (Do, 21. Juli 2005): Präsentation der Gutachten zur Klärung der Todesursache. Sollten bis Donnestag keine neuen Beweisanträge einlangen, könnten die Urteile Donnerstagabend verkündet werden.
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